Dienstag, 24. August 2010
Her mit den Daten
Das geplante Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz erlaubt verdachtlose betriebliche Rasterfahndungen, das soll der Verhütung von Straftaten wie Korruption und Untreue dienen. Ist damit etwa dem Volk ein Werkzeug in die Hand gegeben, den Bundestag mal durchzukämmen? Den Laden kann man ja durchaus als Betrieb sehen. Da wird zwar nicht gearbeitet oder sonst in irgendeiner Weise konstruktiv gehandelt, aber die Abgeordneten und die Regierung sind ja doch in gewisser Weise Angestellte der Bevölkerung. Von verdachtloser Rasterfahndung kann in diesem Fall ja sowieso nicht die Rede sein. Was da wohl alles rauskommt? Ich schätze, die Justiz wird auf Jahre hinaus beschäftigt sein und wir werden uns neue Politiker suchen müssen.
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