Samstag, 23. Juli 2011

Unglaublich

Was ich von dem Hundt halte, würde, öffentlich verkündet, wohl den Tatbestand der ganz schweren Beleidigung erfüllen. Das Urteil ist super und dass es dem nicht passt, dürfte klar sein, aber sich an die Regierung zu wenden, ist ja wohl zum Kotzen. Natürlich müssen Missstände öffentlich gemacht werden. Wie das betriebsintern gelöst werden würde, kann man sich lebhaft vorstellen. Hundt träumt wohl auch von der Wiedereinführung der Sklaverei und Arbeitnehmer haben für ihn den Wert von Dreck unter den Fingernägeln. http://www.stern.de/panorama/hundt-berlin-soll-gegen-whistleblower-urteil-vorgehen-1709185.html

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