Montag, 4. Oktober 2010
Staatsrechtsspezialisten
Im Zusammenhang mit dem Irrsinnsprojekt "Stuttgart 21" meldet sich jetzt der Staatsrechtler Wolf-Rüdiger Schenke zu Wort: Ein Widerstandsrecht der Bürger sei ausgeschlossen, das Projekt sei unangreifbar. Na, und? Wen juckt`s? Diese Theoretiker und ihre unmaßgeblichen Meinungen. Die Bürger wollen demonstrieren, also tun sie es. Schenke führt weiter aus, daß das Widerstandsrecht im Grundgesetz sich nicht auf konkrete Projekte beziehe, sondern auf Widerstand gegen Feinde der demokratischen Grundordnung in Deutschland. Na prima, ist also doch alles im Lack. Wer will bestreiten, daß die schwarz-gelbe Pest da unten ein Feind dieser Grundordnung ist?
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