Besonders interessant finde ich die Stelle mit dem einseitigen Sonderkündigungsrecht. Erinnert mich an die Staatskirchenverträge und Konkordate, die nur gekündigt werden können, wenn beide Seiten einverstanden sind. Dass die Kirche aber freiwillig auf Kohle verzichtet, wird wohl nicht vorkommen. Wir können also ewig zahlen. Das aber nur nebenbei.
http://www.heise.de/tp/artikel/35/35812/1.html
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